ᐅ Versicherungspolice: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2025)

Inhaltsverzeichnis

  • Versicherungspolice - Allgemeines
  • Wiedergabe des Vertragsinhalts
  • Versicherungsschein ist Schuldschein
  • Ausgestaltung des Versicherungscheins als Inhaberpapier
  • Versicherungspolice - Häufige Fragen

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Versicherungspolice / Versicherungsschein (© Sandra Thiele/ Fotolia.com)

Die Versicherungspolice ist eine Urkunde, die das Zustandekommen eines Versicherungsvertrags beweist. Diese wird auch Versicherungsschein genannt, welcher den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung darstellt und alle wichtigen Vertragsinhalte zusammenfasst.

Versicherungspolice - Allgemeines

Regelungen zur Versicherungspolice (also zum Versicherungsschein) an sich finden sich in § 3 VVG. Eine Legaldefinition besteht jedoch nicht. In der Regel handelt es sich aber um eine Urkunde über den zustande gekommenen Versicherungsvertrag. Nach § 3 Absatz 1 VVG erhält der Versicherungsnehmer diese Urkunde jedoch nur auf dessen Verlangen. Anderenfalls genügt auch eine Textform i.S.d. § 126b BGB. Diese Formvorschrift ist bereits dann gewahrt, wenn die Übermittlung etwa mit einer E-Mail erfolgt oder nach herrschender Ansicht auch bereits dann, wenn der Versicherer die Versicherungspolice zum Download anbietet.

Nach § 3 Absatz 1 VVG ergibt sich jedoch für den Versicherer eine Pflicht zur entsprechenden Übermittlung der Police. Nach § 18 VVG ist diese Pflicht jedoch halb disponibel, das heißt von ihr kann lediglich zum Vorteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden. Im Übrigen ist der Versicherungsgeber gem. § 3 Absatz 3 Satz 1 VVG verpflichtet, Ersatzurkunden bei Abhandenkommen und Vernichtung auszustellen.

Wiedergabe des Vertragsinhalts

Der Versicherungsschein gibt den Inhalt der vertraglichen Absprache wieder. Dazu gehören insbesondere die Angabe des versicherten Risikos, der Vertragsdauer sowie der Versicherungssumme. Insoweit handelt es sich bei der Versicherungspolice also um eine einseitige Erklärung des Versicherers.

Die Versicherungspolice ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages. Der Vertrag wird schließlich vorausgesetzt. Deshalb ist ein Nachtrag zum Versicherungsschein lediglich eine Ergänzung der Urkunde, die eine zustande gekommene Vereinbarung dokumentiert (vgl. dazu OLG Bamberg r+s 1991, 206, 207). Dies hat außerdem zur Folge, dass sich der Vertragsinhalt nicht etwa dadurch ändert, dass in einem Ersatzversicherungsschein, der für eine verlorengegangene Versicherungspolice übermittelt wird, versehentlich eine leistungsbeschränkende Vereinbarung aus der Original-Police fehlt (vgl. dazu OLG Karlsruhe r+s 1992, 218).

Die Versicherungspolice dient maßgeblich dem Beweis des Bestehens eines Versicherungsverhältnisses.

Handelt es sich bei der Versicherungspolice um einen Schuldschein oder um ein sog. hinkendes Inhaberpapier [siehe sogleich], so greift § 952 BGB, weshalb der Forderungsinhaber – also der Versicherungsnehmer – der Eigentümer des Versicherungsscheins ist.
Bei den sog. Order- und echten Inhaberpapieren ist die Versicherungspolice hingegen ein echtes Wertpapier.

Versicherungsschein ist Schuldschein

In der Regel handelt es sich bei der Versicherungspolice zusätzlich um einen (einfachen) Schuldschein i.S.d. § 371 BGB. Deshalb steht dem Versicherungsgeber nach dem Ende Versicherungsverhältnisses ein Anspruch auf Rückgabe der Police zu. Damit wird er davor geschützt, dass der Versicherungsschein danach noch als (vermeintliches) Beweismittel verwendet werden kann.

In Ausnahmefällen kann es sich bei dem Versicherungsschein auch um einen qualifizierten Schuldschein i.S.d. § 4 Absatz 2 VVG handeln. Der Versicherer muss in diesem Fall erst bei Rückgabe der Versicherungspolice leisten. Voraussetzung ist also, dass die Police als Urkunde ausgestellt wurde.

Zu beachten ist, dass sollte der Versicherungsgeber an den Versicherungsnehmer zahlen, ohne sich den Versicherungsschein zurückgeben zu lassen, so hat diese Leistung keine befreiende Wirkung. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherer von seiner Schuld nicht frei wird, der Versicherungsnehmer also ein weiteres Mal, bei Rückgabe der Versicherungspolice, die Leistung verlangen kann. Der Sinn und Zweck dieser Regelung ergibt sich insbesondere in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer den versicherten Gegenstand als Sicherungsmittel für einen Kredit an seinen Gläubiger übergibt. Die Kreditgeber lassen sich in der Regel die Versicherungsansprüche an sie abtreten. um wirtschaftlich abgesichert zu sein – falls der Sicherungsgegenstand etwa beschädigt oder zerstört wird. Die Übergabe der Versicherungspolice vom Versicherungsnehmer an den Kreditgeber bedarf jedoch der Zustimmung des Versicherers.

Ausgestaltung des Versicherungscheins als Inhaberpapier

Nach § 4 Absatz 1 VVG, der ebenso wie Absatz 2 die Ausstellung einer Urkunde voraussetzt, kann die Versicherungspolice auch als Inhaberpapier, also auf den Inhaber ausgestellt werden. In diesem Fall handelt es sich dann um ein sog. hinkendes Inhaberpapier, welches ein qualifiziertes Legitimationspapier i.S.d. § 808 BGB darstellt. Der Versicherer hält sich mit dieser Absprache also vor, an den jeweiligen Inhaber des Papiers zu leisten. Der Leistungsempfänger ist damit nicht zwingend in der Person des Versicherungsnehmers zu sehen. Diese Inhaberpolice entfaltet also eine Legitimationswirkung, mit der Folge, dass der Versicherer grundsätzlich durch die Leistung an den Inhaber von seiner schuldrechtlichen Verpflichtung befreit wird.

In Ausnahmefällen kann die Versicherungspolice aber auch als Order- oder echtes Inhaberpapier ausgestaltet werden, etwa in der in der Transport- und Seeversicherung. Dieser Weg erleichtert die Übertragung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag (vgl. dazu §§ 363, 784 HGB [Handelsgesetzbuch]).

Versicherungspolice - Häufige Fragen

1. Was ist eine Versicherungspolice?
Eine Versicherungspolice ist ein Dokument, das den Abschluss eines Versicherungsvertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft belegt. Sie fasst alle wesentlichen Vertragsinhalte zusammen.

2. Welche Informationen enthält eine Versicherungspolice?
Die Versicherungspolice enthält Informationen über das versicherte Risiko, die Vertragsdauer, die Versicherungssumme und weitere relevante Vertragsbedingungen.

3. Ist eine Versicherungspolice zwingend erforderlich für den Vertrag?
Nein, die Versicherungspolice ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags. Der Versicherungsvertrag wird bereits durch die Vereinbarung zwischen den Parteien begründet.

4. Was passiert, wenn die Versicherungspolice verloren geht?
Wenn die Versicherungspolice abhandenkommt oder vernichtet wird, ist der Versicherer verpflichtet, Ersatzurkunden auszustellen, um das bestehende Versicherungsverhältnis nachzuweisen.

5. Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Versicherungspolice?
Die Versicherungspolice kann als Schuldschein fungieren, was bedeutet, dass der Versicherungsgeber einen Anspruch auf Rückgabe der Police hat, nachdem das Versicherungsverhältnis endet.

6. Was sind die Unterschiede zwischen einer Inhaber-, Order- und echten Inhaberpolice?
Eine Inhaberpolice wird auf den Inhaber ausgestellt und gewährt diesem das Recht auf Leistung. Eine Orderpolice hingegen ermöglicht die Übertragung der Rechte an Dritte. Echte Inhaberpapiere sind spezifische Formate, die in bestimmten Versicherungen, wie der Transportversicherung, verwendet werden und vereinfachen die Übertragung von Ansprüchen.


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